Überführungen in andere Länder

Offizielle Papiere, Behördengänge und vieles mehr

Ob die letzte Reise ins Heimatland per Flugzeug oder Auto geschieht, in jedem Fall braucht es die richtigen Papiere am richtigen Ort.
Jedes Land hat eigene Einreisebestimmungen, spezielle Vorschriften und verlangt eine Vielzahl von Unterlagen.
Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, wir unterstützen und begleiten Sie in diesem schwierigen Moment.

Möchten Sie Ihre Angehörigen mit dem Flugzeug nach Hause bringen, oder dürfen wir ihm/ihr das letzte Geleit auf der Strasse geben?
Soll ein Bestatter aus dem Heimatland die verstorbene Person bei uns abholen und im heimischen Wagen nach Hause bringen?

Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten beraten Sie neutral.

Eine Organisation für die Überführung einer verstorbenen Person ins nahe oder ferne Ausland nimmt viel Zeit in Anspruch. Bitte bedenken Sie, dass ein erfahrener BestatterIn dafür mehrere Stunden benötigt und der Prozess mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Wichtig zu wissen und in die Planung miteinzuberechnen ist auch, dass Ämter und offizielle Stellen an den Wochenenden nicht erreichbar sind, sodass Papiere weder organisiert noch beschafft werden können.

Folgende Dokumente müssen für eine Auslandüberführung organisiert werden:
   •   Reisepass und/oder Identitätskarte (Original)
   •   Todesbescheinigung  
   •   ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis
   •   Leichenpass  
   •   Internationale Sterbeurkunde (Wohngemeinde, resp. Zivilstandesamt)
   •   Bestattungsbewilligung (Gemeinde des Sterbeortes)
   •   Verlötprotokoll (Polizeiinspektorat)
   •   Angaben des Bestatters vor Ort und von der Zieldestination (nur bei Überführungen per Flugzeug)

Die Organisation sämtlicher Dokumente kann an Egli Bestattungen in Auftrag gegeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die benötigten Papiere selber zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass diese Beschaffungen zwischen Angehörigen und Egli Bestattungen nicht aufgeteilt werden können. Das Verlöten des Sarges kann erst organisiert werden, wenn alle benötigten Papiere im Original vorliegen.

Je nach Zieldestination (Land) werden weitere Dokumente benötigt (Apostillen, Übersetzungen und Weiteres).
Situativ muss bei der jeweiligen Botschaft persönlich vorgesprochen werden (beschränkte Öffnungszeiten, meist nur vormittags).

Für die Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland muss der Sarg mit einer Zinkeinlage ausgestattet sein. Gemäss Internationaler Vorschrift wird diese durch den BestatterIn unter Aufsicht eines Vertreters des zuständigen Polizeiinspektorats luftdicht verschlossen (zugelötet). Anschliessend wird mindestens eine der Sargschrauben mit einem amtlichen Siegel versehen.
Weitere Vorschriften:
   •   Aus mehreren Gründen ist es Angehörigen leider nicht gestattet, dem obgenannten Prozess beizuwohnen
   •   Für eine Überführung ins Ausland ist ein Originaldokument (Reisepass, Identitätskarte) zwingend
   •   Bei einer Überführung mittels Flugzeug dürfen keine Sargbeigaben mitgegeben werden
   •   Bei einer Überführung mittels Flugzeug muss die Zieldestination sowie die Angaben des ortsansässigen Bestatters vorhanden sein (Vorschrift der Fluggesellschaften)
   •   Bitte beachten Sie, dass der Kanton Bern eine 48-stündige Wartefrist bis zur Einsargung vorsieht.

In mehreren Ländern (u.a. USA, China, Neuseeland, div. Balkanstaaten) verlangen die jeweiligen Botschaften zusätzliche Dokumente (Apostillen, Übersetzungen und mehr). Ohne diese Papiere kommt eine Überführung nicht zu Stande. Je nach Land muss persönlich bei der Botschaft vorgesprochen werden. Für einen zeitnahen Termin kann Egli Bestattungen nicht garantieren (beschränkte Öffnungszeiten der Botschaften).

Nach Eintritt des Todes unterstützen wir Sie gerne mit folgenden Dienstleistungen,
wenn der internationale Transport durch Egli Bestattungen AG durchgeführt wird:
   •   besprechen der nächsten Schritte und klären der ersten Fragen betreffend Abholung und Überführung der verstorbenen Person
   •   Lieferung internationaler Sargmodelle, Transportsarg mit Zinkeinlage und Druckausgleich
   •   Überführung der verstorbenen Person im Leichenwagen
   •   Dokumentendienst nach internationalen Richtlinien
   •   Transport per Flugzeug oder Bestattungswagen
   •   Falls vom Zielland gefordert, Einbalsamierung, Formalinbehandlung
   •   Versorgung der verstorbenen Person, fachgerechte Kühlung und Lagerung
   •   Verlötung der Zinkeinlage unter Aufsicht der Behörden
   •   Versiegelung des Sarges durch amtliche Person
   •   Einbezug der zuständigen Ambassade
   •   Buchung des Flugtransportes oder Fahrt mit Bestattungswagen an die Zieldestination
   •   Überführungsdienst aus der ganzen Schweiz zum Flughafen Zürich, Genf oder Basel

wenn der internationale Strassentransport durch einen Bestatter aus dem Heimatland durchgeführt wird:
   •   besprechen der nächsten Schritte und klären der ersten Fragen betreffend Abholung der verstorbenen Person
   •   Überführung der verstorbenen Person im Leichenwagen in unser Institut
   •   Dokumentendienst nach internationalen Richtlinien
   •   Falls vom Zielland gefordert, Einbalsamierung, Formalinbehandlung
   •   Versorgung der verstorbenen Person, fachgerechte Kühlung und Lagerung
   •   Versiegelung des Sarges durch amtliche Person
   •   Vorbereiten der verstorbenen Person für die Abholung durch den ausländischen Bestatter in unserem Institut

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen für internationale Überführungen nur nach Voraus- oder Barzahlung anbieten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.