Grenzüberschreitender Transport von Urnen

Persönlich oder per Post, aber immer mit den richtigen Papieren

Bei einer Urnenbeisetzung oder Aschestreuung im Ausland besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen nach der Kremation (Einäscherung) in der Schweiz die Urne mit der Asche an den Beisetzungsort überführen. Auch ein Urnenversand ist eingeschränkt möglich.

Die Urne kann im Flugzeug im Handgepäck, im Auto oder Zug mitgenommen werden oder per Post verschickt werden.

In vielen Ländern besteht eine Friedhofpflicht. Urnen können somit nur im Friedhof beigesetzt werden und dürfen nicht privat über die Grenze gebracht werden.

In diesem Fall muss zwingend eine Asche-Annahmebestätigung des zuständigen Bestatters oder Friedhofes im Zielland vor dem Transport vorliegen.

Gerne beraten wir Sie und organisieren Ihnen die nötigen Papiere.

Im Gegensatz zu einer Überführung ins Heimatland im Sarg, gestaltet sich die Heimkehr des Verstorbenen in der Urne einiges einfacher.

Welche Dokumente braucht es:
   •   Internationales Kremationszeugnis
   •   Reisepass/Identitätskarte des Verstorbenen

Was gilt es zu beachten:
   •   Die obgenannten Papiere müssen immer bei der Urne sein
   •   Als Handgepäck im Flugzeug, wird die Urne von praktisch allen Airlindes akzeptiert. Die meisten verlangen aber, dass die Urne vorher angemeldet wird
   •   Im Auto oder Zug kann die Urne problemlos über die Grenze mitgenommen werden, sofern das Zielland keine Friedhofspflicht kennt
   •   Kann man als Angehörige im Moment nicht weg, kann die Urne auch per Post verschickt werden

Am Zielort:
   •   Ob Sie die Urne auf einem Friedhof oder in der Natur beisetzen, die Asche dem Wind, dem Wasser oder der Erde übergeben, liegt in Ihrem alleinigen ermessen

Transport in Länder ohne Friedhofspflicht:
   •   Beim Transport der Urne in ein Land ohne Friedhofspflicht gelten keine besonderen amtlichen Vorschriften
   •   Allenfalls gelten landesspezifische Einschränkungen oder Vorschriften für das übergeben der Asche in die Natur

Transport in Länder mit Friedhofspflicht:
   •   Der persönliche Transport von Urnen ist verboten
   •   Vor dem Transport muss zwingend eine Ascheannahmebestätigung des zuständigen Bestatters oder Friedhofes am Zielort vorliegen
   •   Die Urne wird durch uns oder das Krematorium an den Bestatter/Friedhof geschickt, wir holen auch die nötigen Papiere dafür ein

Nach Eintritt des Todes unterstützen wir Sie gerne mit folgenden Dienstleistungen:
   •   besprechen der nächsten Schritte und klären der ersten Fragen betreffend , Abholung, Aufbahrung und Überführung ins Krematorium der verstorbenen Person
   •   Wahl des Sarges, Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
   •   Überführung der verstorbenen Person im Leichenwagen
   •   Wahl einer Urne
   •   Beschaffen des internationalen Kremationszeugnisses
   •   Kontaktaufnahme mit dem durch Sie bezeichneten Bestatter am Zielort
   •   Beschaffen der benötigten Asche-Annahmebestätigung

Sofern Sie es wünschen:
   •  Dekoration und Blumenschmuck
   •   Buchung der Termine für die Trauerfeier
   •   Koordination und Vermittlung mit einer Pfarrperson, TrauerrednerIn
   •   Druck von Leidzirkularen, Danksagungen und vieles mehr