Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Die Egli Bestattungen AG Bern (nachstehend auch «wir», «uns») führen ausschliesslich Bestattungsaufträge aus, welche von einer berechtigten verwandten oder bevollmächtigten Person, oder Behörde erteilt wurden.
     
  2. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält grundsätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung. Nach unverzüglicher, sorgfältiger Prüfung muss eine unterschriebene Kopie der Auftragsbestätigung an uns zurückgesandt werden. Eine schriftliche Zustimmung per E-Mail ist ebenfalls gültig und bindend. 
     
  3. Bei sogenannten „Gemeindebestattungen“ (oft auch «schickliche Bestattung» oder «unentgeltliche Bestattung») muss unbedingt beachtet werden, dass durch die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person je nach Regelung nur einzelne, klar definierte Dienstleistungen und Gebühren bezahlt werden. Für die Kosten aller weitergehenden Leistungen muss der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin selbst aufkommen. Es obliegt dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zu prüfen, welche Dienstleistungen von der entsprechenden Wohngemeinde übernommen werden.
     
  4. Wir haften grundsätzlich weder für Wertgegenstände wie bspw. Schmuck, Uhren, welche von verstorbenen Personen getragen werden, noch für persönliche Sargbeigaben, Blumenschmuck oder Dekorationen in öffentlich zugänglichen Aufbahrungsräumen und Abdankungshallen sowie auf Friedhöfen und in Krematorien.
     
  5. Wertgegenstände, die bei der verstorbenen Person vorgefunden werden, werden den Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person zusammen mit einem schriftlichen Wertsachenverzeichnis ausgehändigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Dokument muss unterzeichnet werden.
     
  6. Die Kosten bzw. Gebühren von Krematorien und Friedhöfen werden nur in begründeten Ausnahmefällen von uns vorfinanziert und anschliessend den Angehörigen in Rechnung gestellt.
     
  7. Die Kosten von Dienstleistungen und Artikeln werden nach Abschluss der Dienstleistungen (in der Regel nach der Beisetzung) in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto.
     
  8. Die Kosten von Dienstleistungen und Artikeln werden detailliert aufgelistet und nach geltendem Tarif in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer (MWST) wird beim Rechnungstotal ausgewiesen und addiert.
     
  9. Bei Überführungen von Verstorbenen ins Ausland ist grundsätzlich der gesamte Betrag im Voraus zu bezahlen.
     
  10. Bei Überführungen auf dem Luftweg endet unsere Haftung nach Aufgabe des Sarges am Flughafen. Für Verlad, Flug und Abholung am Zielflughafen sind die Speditionsfirma, die Fluggesellschaft oder das ausländische Bestattungsunternehmen bzw. die Angehörigen verantwortlich.
     
  11. Der Bestattungsauftrag erfolgt nach dem Tod der Erblasserin bzw. des Erblassers. Die Ausschlagung einer Erbschaft befreit die Angehörigen von einer Übernahme der Schulden der verstorbenen Person, nicht aber von der Übernahme der in Auftrag gegebenen Bestattungskosten. Gemäss Auftragsrecht (OR) hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin für die bestellten Dienstleistungen und Artikel aufzukommen. Sie haben die Möglichkeit, die bezahlten Bestattungskosten beim Teilungs- resp. Konkursamt zu Lasten der Erbschaft als Forderung einzugeben. Falls die Nachlassregelung längere Zeit in Anspruch nimmt, können wir einen Verzugszins einfordern.
     
  12. Zur Auftragserfüllung erheben und bearbeiten wir personenbezogene Daten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (bspw. indem wir Namen und Kontaktdaten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers in unseren Systemen erfassen). Weiterführende Informationen, insbesondere zu den Rechten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, sind unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite (www.egli-ag.ch/datenschutz) zu entnehmen. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil des Vertrages mit uns.

Egli Bestattungen AG Bern,
Letzte Anpassung: 30.08.2023